Fonds Sexueller Missbrauch (FSM)

Der FSM wurde im Mai 2013 von der Bundesregierung mit dem Ziel eingerichtet, die bestehenden Lücken in den Regelsystemen (Krankenkassen, Opferentschädigungsgesetz, etc.) kurzfristig zu schließen und Betroffenen schnelle und unbürokratische Hilfe zu bieten.

Auch wenn Anträge zum FSM weder schnell noch unbürokratisch bearbeitet werden (im November 2015 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei einem Minimum von 12 Monaten), kann es für Euch sinnvoll sein, noch einen Antrag zu stellen.  

Beantragt werden können Sachleistungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Dies können z. Bsp. Therapiekosten, Beratungs- und Betreuungskosten, Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, Fahrtkosten zu Therapiesitzung, u. ä. sein. Wichtig ist, dass diese Kosten nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden bzw. über eine Unfallversicherung oder das Opferentschädigungsgesetz abgedeckt sind.

Menschen mit Handicap können darüber hinaus Kosten für Assistenz oder erhöhte Mobilitätskosten bis zu einer Höhe von weiteren 5.000 Euro beantragen.

Für eine Antragsstellung muss keine Strafanzeige vorliegen, allerdings muss der  Zeitpunkt der Straftat vor dem 30. Juni 2013 liegen, da an diesem Tag das StORMG (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) in Kraft getreten ist.

Gleiches gilt für Betroffene, die in ihrer Kindheit oder Jugend in Institutionen sexuell missbraucht wurden, wobei die Hilfeleistungen jedoch nicht aus dem FSM finanziert und bewilligt werden, sondern von den Institutionen selbst. Die Antragsstellung erfolgt jedoch auch über die Geschäftsstelle des FSM.

Bisher beteiligen sich folgende Institutionen am Ergänzenden Hilfesystem:

  • die Evangelische Kirche Deutschland
  • die Diakonie Deutschland
  • die Deutsche Bischofskonferenz
  • die Deutsche Ordensobernkonferenz
  • der Deutsche Olympische Sportbund
  • der Deutsche Caritasverband
  • das Deutsche Rote Kreuz
  • die Freie und Hansestadt Hamburg
  • der Freistaat Sachsen
  • das Land Schleswig-Holstein
  • das Land Berlin
  • das Land Baden-Württemberg
  • der Freistaat Bayern

Weitere Informationen zu Leistungen und Ablauf des FSMs findet Ihr unter:
http://www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/

Der Jahresbericht 2013/2014 ist einsehbar unter:
http://www.fonds-missbrauch.de/fileadmin/content/Jahresbericht_des_FSM_2013-2014.pdf


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